Idyllische Kulisse in Coromandel – Cathedral Cove
Der Hooker Valley Track am Mount Cook
Der historische Bahnhof in Dunedin
Typische Tänze der Maori

Das Land der langen weißen Wolke

Zu Fuß an fernen Küsten, alpinen Bergen und grünen Hügeln unterwegs

Highlights

  • Mehrtägiges Trekking durch Nationalparks
  • Beobachtung gewaltiger Naturschauspiele: dampfender Hotwater Beach, sprudelnder Geysir, gleißende Gletscher
  • Besuch eines Maori-Dorfes
  • Ursprüngliche Regionen auf Nord- und Südinsel

Fakten

  • Reiseart: Gruppenreise
  • Dauer: 26 Tage
  • Teilnehmer: 7–10
  • Reiseleitung: deutsch
  • Schwierigkeit:
  • Übernachtung:
  • Tourcode: NEUAOT
  • ab 3180 EUR zzgl. Flug

Darum geht´s:

Kia ora! Willkommen in Aotearoa, dem „Land der langen weißen Wolke“. Von dichten tropischen Regenwäldern, kilometerlangen Sandstränden, gewaltigen glitzernden Gletschern bis zu schneebedeckten Berggipfeln und Vulkanen erliegen Sie der Faszination dieser Inseln am schönsten Ende der Welt.

Aktiv durchs Land mit mehrtägigem Trekking

Nirgendwo sonst lohnt es sich mehr Outdoor unterwegs zu sein. Erleben Sie die ungeheure Vielfalt Neuseelands abseits der ausgetretenen Pfade. Sie entdecken das Land aktiv zu Fuß und reisen im Minibus. Auf dieser Tour erkunden Sie die Subtropen im Norden und stehen voller Bewunderung vor den Gletschern und Fjorden im Süden. Auf Ihrem Weg treffen Sie die Ureinwohner Neuseelands und stehen am Fuße des 3724 Meter hohen Mt Cook. Die aktiven Höhepunkte dieser Reise sind die Trekkingtouren in zwei Nationalparks: dem vulkanischen Tongariro und im gemäßigten Regenwald Fjordlands.

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DIAMIR Mitarbeiterin Sabrina Idjen
Sabrina Idjen
Reiseberatung Ozeanien
Auf dem Äquator zu stehen, mich durch die verrücktesten Früchte auf dem Markt in Quito zu probieren, mit Schlittenhunden über zugefrorene Seen in Lappland zu preschen oder mit meinen Freundinnen einen Freudentanz auf der Harbour Bridge in Sydney aufzuführen, sind nur einige meiner schönsten Erinnerungen an viele Auslandsaufenthalte. Meine Herzensheimat... Mehr

9 Bewertungen

Die dargestellte Bewertung ergibt sich automatisch aus allen von unseren Reisegästen nach Reiseende ausgefüllten Online-Fragebögen.

Das sagen unsere Kunden

Herr Peter D.

sehr netter Service, kompetente Beratung

Kayaktour im Abel-Tasman-Nationalpark

Das Besondere an dieser Reise

  • Wanderung durch den vulkanischen Tongariro-Nationalpark
  • Outdoor-Erlebnisse in abwechslungsreichen Landschaften
Status Termin Bis Preis Details Informationen

Termine 2024

25.11.24 – 20.12.24 3180 EUR EZZ: 150 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung

Termine 2025

17.02.25 – 14.03.25 3180 EUR EZZ: 150 EUR
Deutsch sprechende Reiseleitung

Zusatzkosten

  • Internationale Flüge: ab 1650 EUR
  • Einzelzimmerzuschlag in Auckland und Christchurch: 95 EUR
  • Einzelzelt-Zuschlag: 150 EUR
  • Abel-Tasman-Nationalpark: zweitägige Seekajaktour mit Übernachtung im Zelt (10. und 11. Tag): 180 NZD
  • Kosten für Verpflegung in einer Gruppenkasse: 300 NZD
  • Hubschrauberflug über den Fox-Gletscher: auf Anfrage

Reiseverlauf

1. Tag

Ankunft in Auckland

Anflug mit Air NZ auf Auckland

Willkommen in Aotearoa! Nach Ihrer individuellen Anreise landen Sie in Auckland, ein Transfer bringt Sie zum Hotel. Am Nachmittag um 16 Uhr trifft sich Ihre Gruppe erstmals in der Lobby. Zum Urlaubsauftakt lohnt es sich zum pulsierenden Hafen zum schlendern. Die Vielzahl an Segelschiffen lassen den Beiname der Stadt erahnen, denn Sie sind in der City of Sails. Am Abend lernen Sie ab 19 Uhr die anderen Gäste beim gemeinsamen Essen näher kennen. Übernachtung im Hotel.

2. Tag

Auckland – Thames auf der Coromandel-Halbinsel

Sonniger Strand auf der Coromandel-Halbinsel

Nach dem Frühstück erwartet Sie eine Fahrt von der Metropole Auckland entlang grüner Hügel zur Ortschaft Thames – dem Tor zur Coromandel-Halbinsel. Im Dickson Holiday Park bauen Sie gemeinsam erstmals die Zelte auf und fahren im Anschluss ins Kauaeranga-Tal. Auf einer Wanderung entdecken Sie Relikte aus der Holzfäller- und Goldgräberzeit. Neuseelands Natur präsentiert sich entlang des Weges in ihrer ganzen urigen Schönheit. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 310 km; Gehzeit ca. 4-5h, 500 m↑↓).

3. Tag

Thames – Hahei – Hot Water Beach

Coromandel

Von Thames reisen Sie zu einem beeindruckend mächtigen Kauri-Baum und anschließend weiter zum paradiesischen Ort Hahei. Ihr Zeltplatz liegt direkt am Strand. Über einen Wanderpfad gelangen Sie zu einer Bucht mit herrlichen Felsformationen – die Cathedral Cove zählt mit Sicherheit zu den schönsten Landschaftsmotiven des Landes. Später können Sie am Hot Water Beach händisch Ihren eigenen kleinen Swimmingpool ausheben (gezeitenabhängig) oder optional eine Seekajak-Tour unternehmen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 1-2h, 70 km; Gehzeit ca. 2 h, 100 m↑↓).

4. Tag

Hahei – Rotorua

Thermalquellen in Rotorua

Der Tag beginnt mit Goldfieber und einer Besichtigung der Mine Waihi. Danach fahren Sie direkt in Teufels Küche – zum Te-Puia-Thermalpark in Rotorua. Hier lässt sich der beeindruckende Geysir Pohutu bestaunen – eine Phänomen, welches man nur an wenigen Orten der Welt zu sehen bekommt. Abgerundet wird der Tag mit herausgestreckten Zungen und weit aufgerissenen Augen bei einer eindrucksvollen Maori-Kulturaufführung. Auf dem Zeltplatz können Sie die Impressionen Revue passieren lassen und in den heißen Quellen entspannen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 240 km).

5. Tag

Rotorua – Taupo – Tongariro-Nationalpark

Maori Holzkunst

Am Morgen besuchen Sie Ohinemutu – eine Maori-Siedlung mit anglikanischer Kirche. Auf der Fahrt von Rotorua nach Taupo halten Sie am Huka-Falls-Aussichtspunkt und erleben die Wassermassen, welche sich tosend durch eine enge Schlucht aus hartem Vulkangestein zwängen. Weiter entlang des Waikato Flusses wandern Sie zu heißen Thermalquellen. Danach bleibt noch Zeit für ein Foto an einer Bungee-Brücke. In Turangi kaufen Sie für die kommende zweitägige Wanderung ein und bereiten sich auf das morgige Highlight vor. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3h, 230 km).

6. Tag

Nördlicher Tongariro-Rundwanderweg vom Dorf Whakapapa zur Otuere-Hütte

Tongariro Nationalpark

Am Morgen geht es gemeinsam zum Dorf Whakapapa, dem Startpunkt Ihrer Wanderung durch den Tongariro-Nationalpark. Die nicht geführte Trekkingtour erleben Sie inmitten eines UNESCO-Weltnaturerbes, das von drei aktiven Vulkanen beherrscht wird. Der Mt. Ruapehu ragt als höchster Berg der Nordinsel 2797 m empor. Auf der ersten Etappe durch die filmreife Landschaft passieren Sie die Waihohonu-Hütte, um schließlich zur Otuere Hütte zu gelangen. Übernachtung in einer Wanderhütte. (Fahrzeit ca. 20 min, 23 km; Gehzeit ca. 8 h, 600 m↑↓).

7. Tag

Nördlicher Tongariro-Rundwanderweg von der Otuere Hütte zum Ketetahi Parkplatz

Emerald Lakes im Tongariro Nationalpark

Von der Otuere-Hütte steigen Sie bergauf zu den smaragdfarbenen Emerald Seen. Wer möchte, kann weiter empor den höchsten Punkt der Wanderung erklimmen. Die Mühe lohnt sich, denn auf 1868 m Höhe werden Sie am Roten Krater mit spektakulären Ausblicken belohnt. Vom Parkplatz Ketetahi holt Sie Ihr Reiseleiter ab und fährt Sie zurück zum Zeltplatz. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 5min, 5 km; Gehzeit ca. 6h, 600- 900 m↑↓).

8. Tag

Tongariro-Nationalpark – Wellington

Blick vom Mount Victoria über die Skyline von Wellington

Dieser Tag gestaltet sich kontrastreich, Sie verlassen die Vulkanlandschaft und fahren über die Dessert Road gen Süden. Am Nachmittag erreichen Sie Neuseelands pulsierende Metropole Wellington. Besonders sehenswert sind das imposante Parlamentsgebäude Beehive und das Nationalmuseum Te Papa. Am Abend lohnt es sich, entlang der Queens Wharf am Wasser oder durch die lebensfrohe Kuba Street zu schlendern. Übernachtung im Hostel im DZ mit Gemeinschafts-Sanitäranlagen. (Fahrzeit ca. 4h, 350 km).

9. Tag

Wellington – Picton – Abel-Tasman-Nationalpark

Marlborough Sounds mit doppeltem Regenbogen

Am Morgen geht es mit der Fähre in Richtung Südinsel. Nachdem Sie den Naturhafen von Wellington verlassen, erwartet Sie eine Überfahrt durch die Cook-Straße. Mit etwas Glück und guter Sicht sind in der Ferne bereits die Ausläufer der Südalpen zu erkennen. Nun erwarten Sie die idyllischen Marlborough Sounds mit ihren grünen Hügeln und bewaldeten Hängen. In Picton geht es gemeinsam von Bord. Die Fahrt führt Sie ins sonnenverwöhnte Marahau, wo Ihre Abenteuer im Abel-Tasman-Nationalpark beginnen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 170 km).

10. – 12. Tag

Aktiv unterwegs im Abel-Tasman-Nationalpark

Kayaktour im Abel-Tasman-Nationalpark

Den Abel-Tasman-Nationalpark erkunden Sie am besten zu Wasser oder zu Fuß. Ab Marahau können Sie ein Wassertaxi nehmen, wandern oder den Strand genießen. Alternativ ist eine Paddeltour zubuchbar, bei welcher man mitten im Nationalpark zeltet. Auf diesem Ausflug erwartet Sie eine bizarre Granitküste mit herrlichen Buchten und goldgelben Sandstränden. Es bleibt Zeit zum Baden, Wandern und Beobachten der artenreichen Meeresfauna mit Seevögeln und -robben. Zwei Übernachtungen im Zelt. (Paddelzeit ca. 3 – 5 Stunden).

13. Tag

Abel-Tasman-Nationalpark – Punakaiki

Pancake Rocks an der Westküste der Südinsel

Nun haben Sie die raue Westküste im Sinn. Unterwegs wandelt sich das Landschaftsbild stetig. Damit Ihnen nichts entgeht, machen Sie Halt an verschiedenen Aussichtspunkten. Nach Ankunft im Ort Punakaiki führt Sie ein Pfad zu absonderlichen Felsformationen – den aufgeschichteten Pancake Rocks. Auf den Spuren des Pororari-Rundwegs wandern Sie etwa drei Stunden an einem dicht bewaldeten Fluss entlang. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 280 km; Gehzeit ca. 3-4 h, 100 m↑↓).

14. Tag

Punakaiki – Fox-Gletscher

Gute Laune auf dem Franz Josef Gletscher

Weiter Richtung Süden schlängelt sich Ihre Route entlang einer der schönsten Küstenstraßen weltweit. Das erste Etappenziel ist die Jade Hochburg-Hokitika, wo der Grünstein zu Schmuck verarbeitet wird. Anschließend wandern Sie durch die Hokitika-Klamm entlang rusikaler Felsblöcke und türkisfarbenem Wasser. Danach geht es weiter zum Franz-Josef- und Fox-Gletscher. Beide liegen nur 200 m über dem Meeresspiegel und können optional bei einem Hubschrauberflug von oben bestaunt werden. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3-4h, 240 km; Gehzeit ca. 4 h, 600 m↑↓).

15. Tag

Fox-Gletscher – Wanaka

Sektakulärer Sonnenaufgang über dem Lake Matheson

Am frühen Morgen gelangen Sie auf einem einstündigen Rundgang um den Spiegelsee Lake Matheson. In seinem stillen Wasser schillert das Weiß der schneebedeckten Südalpen. Die Fahrt über den Haast-Pass bietet Ihnen beeindruckende Ausblicke auf Buschlandschaften und gigantische Wasserfälle.
Optional ist eine Wanderung am Ufer des malerisch gelegenen Lake Wanaka möglich. Von hier lassen Sie den Abend mit Blick auf die Berge des Mount-Aspiring-Nationalparks ausklingen. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3-4h, 330 km; Gehzeit ca. 5h, 440 m↑↓).

16. Tag

Wanaka – Queenstown – Te Anau

Dampfschiff Earnslaw auf dem Lake Wakatipu bei Queenstown

Über die beeindruckende Passstraße Crown Range Road geht es nach Queenstown. In diesem Mekka für Abenteurer haben Sie einen freien Tag zur Verfügung. Sie können zum Beispiel auf den Queenstown Hill wandern, die Gondola nutzen, mit dem Dampfschiff Earnslaw über den Lake Wakatipu gleiten, die alte Goldgräberstadt Arrowtown besuchen, Jetboat fahren oder Bungee springen – die Möglichkeiten sind grenzenlos. Am Nachmittag fahren Sie nach Te Anau. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3-4h, 240 km).

17. Tag

Te Anau – Tageswanderung auf dem Kepler Track

Inmitten des Fjordlands

Sie können wählen ob Sie am Rainbow Reach starten und entlang des Lake Te Anau nach Brod Bay wandern möchten oder den Weg von den Control Gates zur Luxmore-Hütte und zurück bestreiten. Alternativ ist auch eine Wanderung von Rainbow Reach zur Iris Burn Hütte möglich. Übernachtung im Zelt. (Gehzeiten ca. 6-8h, Höhenmeter 100-880 m↑↓ ).

18. Tag

Te Anau – Milford Sound

Milford Sound in Fiordland

Mit seinen kaskadenartigen Wasserfällen und gewaltigen Gipfeln steht der Milford Sound seinen norwegischen Pendants in nichts nach. Auf einer Bootstour im Fjord passieren Sie bis zu 1683 m hohe Felswände und folgen dem Meeresarm inmitten unberührter Natur. Auf dem Rückweg nach Te Anau haben Sie Zeit für Fotostopps und kurze Spaziergänge. Anschließend geht es nach Tuatapere. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4-5h, 340 km; Bootstour ca. 1-2h).

19. – 21. Tag

Wandern auf dem Humpridge Track

Neuseeländischer Farn

Die nächsten drei Tage stehen im Zeichen einer geführten Wanderung. Sie laufen von der Last Light Lodge zum Rarakau Car Park. Von da an geht es weiter zur Okaka Lodge und schließlich zur Port Craig Lodge entlang subalpiner Zonen, smaragdgrüner Wälder und historischer Viadukte. Dabei liegen Panoramaausblicke auf das Fjordland, die Südküste und Stewart Island vor Ihnen. Zwei Übernachtungen im Mehrbettzimmer in einer Lodge und eine Übernachtung im Zweibettzimmer in einer Lodge. (Gehzeit täglich ca. 6-8 h, 800 m↑↓).

22. Tag

Tuatapere – Dunedin – Otago-Halbinsel

Gelbaugenpinguin auf der Otago Peninsula bei Dunedin

Von Tuatapere über Gore geht es an die Ostküste nach Dunedin – der schottischsten Stadt außerhalb Schottlands. Eines der bekanntesten Fotomotive ist das schöne Bahnhofsgebäude im viktorianischen Stil. Am Abend geht es dann tierisch zu, denn auf der Otago Halbinsel gelangen Sie zu einer Albatros- und Blaupinguin-Kolonie. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 3-4h, 290 km).

23. Tag

Otago-Halbinsel – Twizel

Moeraki Boulders

Am Morgen sehen Sie Ihre Fußspitzen von vorn, denn Sie stehen an der steilsten Straße der Welt – der Baldwin Street in Dunedin. Nach ein paar Schnappschüssen vom Anstieg geht es zu Steinen größer als Kanonenkugeln – den am Strand liegenden Moeraki Boulders. Im Anschluss besuchen Sie eine Gelbaugen-Pinguinkolonie. Nun zweigt die Route ab in Richtung Südalpen, auf dem Weg zum Mt. Cook machen Sie Zwischenstopps an verschiedenen Sehenswürdigkeiten. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 4h, 320 km).

24. Tag

Ausflug in den Mount-Cook-Nationalpark

Hooker Valley Track im Mount Cook Nationalpark

Der höchste Berg des Landes präsentiert sich aus verschiedenen Perspektiven. Sie entscheiden, welcher Blickwinkel es nach einer Wanderung durch alpine Landschaft sein darf. Ein Höhepunkt ist der beschwerliche, jedoch lohnende Aufstieg zur Müller-Hütte von wo Sie den höchsten Berg des Landes bestaunen. Wer es beschaulicher möchte, läuft zum Hooker-See und sieht das 3724 m hohe Massiv aus der Nähe. Übernachtung im Zelt. (Fahrzeit ca. 20min, 25 km; Gehzeit Müller-Hütte ca. 6h, 1150 ↑↓m)

25. Tag

Twizel – Christchurch

Lupinen am Lake Tekapo vor den Südalpen

Die letzte Etappe Ihrer Reise führt Sie entlang des welligen Hügellandes des Mackenzie Country zu den vergletscherten Alpen der Canterbury Plains. Bewundern Sie im Frühjahr die Lupinen am türkisfarbenen Lake Tekapo und die Kirche des Guten Hirten. In der Garden City Christchurch haben Sie noch Zeit zur freien Verfügung. Ein Abstecher in den Botanischen Garten oder den Riverside Market empfiehlt sich besonders. Übernachtung im Hotel. (Fahrzeit ca. 3-4h, 290 km).

26. Tag

Abreise

Eine Straßenbahn aus Christchurch

Transfer zum Flughafen und Heimreise.

Leistungen ab Auckland/an Christchurch

  • Deutsch sprechende Reiseleitung
  • alle Transfers und Fahrten in privaten, klimatisierten Fahrzeugen
  • alle Boots- und Fährüberfahrten laut Programm
  • geführtes Wanderprogramm und ungeführtes Trekkingprogramm
  • Zelt- und Materialmiete
  • alle Nationalparkgebühren laut Programm
  • 18 Ü: Zelt
  • 3 Ü: Hütte im MBZ
  • 2 Ü: Hotel im DZ
  • 1 Ü: Herberge im DZ
  • 1 Ü: Lodge (einfach)

nicht in den Leistungen enthalten

  • An-/Abreise
  • nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • ETA-Registrierung
  • optionale Ausflüge und Eintritte
  • evtl. Zusatzübernachtung vor/nach der Tour
  • Persönliches
  • Trinkgelder

Reisen verursacht CO2
Wir kompensieren es!

Diese Reise verursacht einen CO2-Fußabdruck von 7979 kg. Gemeinsam mit unseren Freunden von Wilderness International kompensieren wir bereits 50 % dieser Emissionen durch aktiven Wildnisschutz in Kanada und Peru. Sind Sie dabei?

So funktioniert´s!

Veranstalter

RAWAKAS GmbH
Clausen Dahl Strasse 25
01219 Dresden
Deutschland

Diese Reise wird von einem DIAMIR-Partner veranstaltet. Für Buchung und Durchführung dieser Reise gelten ausschließlich die AGB von RAWAKAS GmbH.

Hinweise

Mindestteilnehmerzahl: 7, bei Nichterreichen Absage durch den Veranstalter bis 21 Tage vor Abreise möglich

Bitte haben Sie Verständnis, dass die auf dieser Reise beschriebenen Tierbeobachtungen nicht garantiert werden können. Es handelt sich um intensive Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren, deren Verhalten nicht zu 100% vorhersagbar ist. Im unwahrscheinlichen Fall keiner Sichtung ist dennoch keine Reisepreis-Erstattung möglich. Wir und unsere Partner vor Ort setzen jedoch all unsere Erfahrung und Kenntnisse ein, um bestmögliche Sichtungschancen zu erreichen.

Sollten Unterkünfte in der Hochsaison, zu Festivals oder Zusatzterminen nicht verfügbar sein, buchen wir eine gleichwertige Alternative für Sie. Dies stellt keinen Minderungsgrund dar.

Anforderungen

Die angebotene Trekking- und Rundreise ist für Teilnehmer gedacht, die auch privat gerne und regelmäßig mehrstündige Wanderungen im Gelände unternehmen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind entsprechende Motivation, eine gewisse Flexibilität sowie ein gesundes Maß an Schwindelfreiheit und Trittsicherheit auf Wegen mit losem Untergrund. Zudem sollte man über eine gute Kondition verfügen, um auf den Trekkingtouren den eigenen Rucksack einer Ausrüstung von 15 Kilogramm drei Tage tragen zu können. Um die Schönheit des ganzen Landes ausgiebig zu erleben, fahren Sie mit einem Kleinbus die verschiedensten Ziele an. Dabei kommt eine Strecke von insgesamt ca. 4000 km zustande.

Mobilitätshinweis

Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Wissenswertes zu Ihrem Urlaubsland

Praktische Infos und Tipps erhalten Sie in unseren Länderinformationen sowie bei den jeweiligen Reisethemen.

Vor-/Nachprogramme

Gesicht der Südsee – Willkommen im Paradies!
FJIBAD

Fiji

Ein Südseetraum

Baden und Strand
ab 860 EUR zzgl. Flug
Dauer 5 Tage / ab 2 Teilnehmer
Zum Reisebaustein
Cook Island Maori
CKIMML

Cook-Inseln

Bei den Maori der Südsee

Baden und Strand
ab 960 EUR zzgl. Flug
Dauer 5 Tage / ab 2 Teilnehmer
Zum Reisebaustein
Ein Traktor mit Kajaks am Strand

Reisebericht

André Ulbrich, 07.02.2018

Neuseeland – „Koanga“ Freude! Willkommen im Land der langen weißen Wolke.

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ab 7190 EUR zzgl. Flug
Dauer 22 Tage / 5–9 Teilnehmer
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Vom hohen Norden bis tief in den Süden zu Stewart Island mit neun Nationalparks und zwei Meeresschutzgebieten
ab 5310 EUR zzgl. Flug
Dauer 22 Tage / 2–14 Teilnehmer
Zur Reise

Die Bilder zeigen eine Auswahl zur Verfügung stehender Zimmerkategorien. Ihre gebuchte Kategorie kann abweichend sein.

RAWAKAS GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAWAKAS GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen oder zuschicken. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins, im Sinne von § 651k, Abs. 3 BGB, werden 10 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Nach Abschluss des Reisevertrages sind Änderungen des Reisepreises nur für nach Abschluss des Reisevertrages eingetretene Erhöhungen der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie der Hafen- und Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter bei einer
a) auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung, den konkreten Erhöhungsbetrag,
b) bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Preiserhöhung, den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz, der sich bei Teilung der zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels errechnet, verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise zu fordern. Preiserhöhungen sind nur möglich, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Reiserücktritt kann formlos erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen die Schriftform. Wenn der Kunde zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme Fälle Höherer Gewalt) nicht antritt, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Bis zum 60.Tag vor Reise-antritt 10% des Reisepreises, mindestens 50,- €. Ab dem 59. Tag bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt 20%, ab 29. bis einschließlich dem 15. Tag vor Reiseantritt 40%, ab dem 14. bis einschließlich 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises. Der Kunde hat das Recht den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedriger Kosten entstanden sind, als die von dem Reiseveranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bei Flugreisen: Bis 60. Tag vor Reiseantritt 100,- €. Bei Reisen, die keine Flugleistungen beinhalten: bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,- €. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den oben genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung, - die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, - die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, - die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde . Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. EU Black List der Fluggesellschaften
Wir nutzen keine in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften. Die von uns genutzten Fluggesellschaften sowie die jeweils aktuelle EU Black List kann jederzeit angefordert werden.

14. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Gültigkeit
Irrtümer und Druckfehler bei Preisangaben und Terminen vorbehalten. Mit Erscheinen des Kataloges 2014 verlieren alle vorher erschienenen Kataloge ihre Gültigkeit!

17. Veranstalter

RAWAKAS GmbH: Clausen-Dahl Str. 25, 01219 Dresden;
Telefon: 03 51. 42 45 08 92
Telefax: 03 51. 42 45 08 93
HRB-Nummer: Dresden 32941 ; Geschäftsführer: Sven Uschner
Internet: www.rawakas.de ; E-Mail: info@rawakas.de

Stand: 01. Oktober 2015

Bei nicht von der RAWAKAS GmbH durchgeführten Reisen und Leistungen tritt die RAWAKAS GmbH lediglich als Vermittler auf!

Schwierigkeit: mittelschwer

Mittelschwere Touren mit häufigen körperlichen Anstrengungen, für die eine gute Kondition und mentale Belastbarkeit erforderlich ist. Extreme Temperaturen oder längere Transfers können auftreten. Die Länge der Trekkingetappen übersteigt dabei nicht 8 Stunden am Tag. Teilweise Übernachtungen im Zelt möglich. Regelmäßige sportliche Betätigung ist von Vorteil.